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KOSTEN

Als Pensator treffe ich mit Ihnen eine Gebührenvereinbarung. Dabei orientiere ich mich als Rechtsanwalt grundsätzlich an dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Falle eines Vergleichs fällt die Vergleichsgebühr an. Hinzu kommen Auslagen, z.B. meine Fahrtkosten.

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Der entscheidende Vorteil für Sie ist, dass meine Gebühren hälftig zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer nach vorheriger Vereinbarung aufgeteilt werden können. Sofern beim Versicherungsnehmer eine Rechtsschutzversicherung besteht übernimmt diese in der Regel die Gebühren.

 

Das Einzige was Sie für ein Verfahren mit mir als Pensator mitbringen tun müssen, ist den Willen und die Bereitschaft mitzubringen, den Ihnen hier vorgestellten Weg zu gehen mit dem Ziel, eine Lösung herbei zu führen. 

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